19.06.2009

Patientenverfügung - wie mache ich das?

150er/schwan150.jpg In Würde sterben können: Ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit – jeder kann in die Situation kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. Dabei möchten viele nicht, dass ihr unvermeidbar gewordenes Sterben durch Apparate und Intensivmedizin künstlich verlängert wird.

Der Bundestag hat über neue Regeln für Patientenverfügungen entschieden. Patientenverfügungen sollen zukünftig für Ärzte verpflichtend sein. Der Bundestag stimmte in zweiter Lesung für einen Gesetzentwurf, demzufolge der Wille eines Patienten bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen vorrangig berücksichtigt werden muss. Die Gerichte sollen nur im Streitfall eingeschaltet werden. Völlig unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gilt der Patientenwille - wenn er schriftlich vorliegt.

Fehlt die Verfügung, muss wie bislang der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Sind sich Betreuer und Arzt in dieser Entscheidung nicht einig, wird ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet.
Diese Entscheidung lässt sich bereits in gesunden Tagen durch eine Patientenverfügung schriftlich festlegen.
Viele Menschen stellen sich allerdings die Frage:

Patientenverfügung? Wie mache ich das?

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